befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150 – 70,180 MHz

Die BNetzA informiert: Mitteilung Nr. 384 / 2017 Amateurfunkdienst; befristeter Zugang des Amateurfunks im Frequenzbereich 70,150 – 70,180 MHz

Dem Amateurfunkdienst wird die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,180 MHz ab sofort unter diesen Nutzungsbestimmungen  gestattet. Diese vorübergehende Erlaubnis endet mit dem 31. August 2017.

 

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