Beitragstabellen ab 01.01.2015

Aufgrund der Neufassung des Korporativvertrages mit dem DARC werden zur Vermeidung einer dadurch bedingten flächendeckenden Beitragserhöhung alle Beitragsstufen in dieser Tabelle 1 mit Wirkung vom 01.01.2015 auf den jeweiligen Basis-Betrag der obigen Tabelle gesenkt.

Diese Beitragsgruppe sind Traditionsmitglieder.  Traditionsmitglieder sind Personen, die aus Treue zum VFDB e.V. Mitglied sind oder werden. Sie sind keine Mitglieder im Sinnen des Korporationsvertrages mit dem DARC (§3 Satz 2 der Satzung). Sie erhalten keine Leistungen aus dem Korporationsvertrag mit dem DARC und zahlen einen Mitgliedsbeitrag, der im Einzelnen in der Beitrags- und Finanzordnung des VFDB e.V. festgelegt ist

Beiträge mit DARC-Zusatzleistungen ergeben sich aus Tabelle 2. Die DARC-Leistungen müssen bis zum 30.September 2014 beim MV-Referat des VFDB per Brief, E-Mail oder Postkarte (danach jeweils zum 30.09. des Vorjahres) gebucht, bzw. gekündigt werden. Der neue Betrag gilt jeweils ab dem 01.01.des Folgejahres.

Irrtum vorbehalten!