Neue Duldungsregelungen im Amateurfunkdienst

Es bestehen neue Duldungsregelungen im Amateurfunkdienst. Dies sind folgende:

  • Nutzung des Frequenzbereichs 50,03 – 51 MHz (pdf / 121 KB) (Mitt. 34/2016 geändert
    durch Mitt. 693/2017)
  • Nutzung der Frequenzbereiche 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz (pdf / 16 KB)
    (Mitt. 694/2017)
  • Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch
    Inhaber der Klasse E (pdf / 19 KB) (Mitt. 695/2017)

Quelle: BNetzA-Mitteilungen.

Dieser Beitrag wurde unter Funkbetrieb veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert