Verbote für bestimmte Funkgeräte
Wer mit Funkgerät auf dem Transitweg durch der Schweiz fährt oder dort Urlaub macht, sollte den Artikel aufmerksam lesen!
Auf den Web-Seiten (http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/04113/index.html?lang=de) des schweizerischen Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) sind Fernmeldeanlagen aufgeführt , die einer Kontrolle des BAKOM unterzogen wurden und bei denen festgestellt wurde, dass sie die geltenden Vorschriften, insbesondere die technischen Anforderungen, nicht erfüllen. Das BAKOM hat gegen diese Anlagen ein Verkaufsverbot verhängt, da deren Nutzung Störungen im Funkverkehr oder beim Radio- und Fernsehempfang verursachen können. Die Anlagen auf dieser Liste dürfen somit weder angeboten (Reklame, Werbung, …) noch verkauft oder verschenkt werden. Einige Geräte sind auch in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht worden http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/04113/04140/index.html?lang=de.
Zu beachten ist, dass die Tatsache, dass eine Anlage nicht auf dieser Liste steht, deren Konformität in keiner Weise gewährleistet. Im Falle von effektiven Störungen müssen bereits auf dem Markt befindliche Anlagen unverzüglich in der Schweiz außer Betrieb gesetzt werden. Diese Anlagen dürfen in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Funkanlagen für Radioamateure
Die Funkanlagen für Radioamateure müssen in der Schweiz auf den Amateurfrequenzen oberhalb von 30 MHz nicht mehr blockiert sein. Das bedeutet, dass sie künftig alle Frequenzen abdecken können. Die Bedingungen für die Abgabe wie auch für die Benutzung haben sich nicht geändert. Denn wie bisher dürfen diese Anlagen nur an Radioamateure gegen Vorweisen ihrer Konzession abgegeben werden. Andererseits bleibt die ausschließliche Nutzung der Amateurfunkfrequenzen bestehen. Diese Anlagen dürfen nicht auf anderen Frequenzen betrieben werden, wie beispielsweise auf den Betriebsfunkfrequenzen (PMR).