Nutzung des Frequenzbereichs 50,030 MHz – 51,000 MHz

Wir können an dieser Stelle über ein erfreuliches Ergebnis der nachhaltigen Verhandlungen des “Runder Tisch Amateurfunk (RTA)” mit den zuständigen Behörden berichten.

Die Bundesnetzagentur legt in Ihrer Mitteilung Nr. 1523/2014 fest, dass die Nutzung des Frequenzbereichs 50,030 MHz bis  51,000 MHz durch den Amateurfunkdienst unter bestimmten Auflagen ab sofort bis zum 31. Dezember 2015 geduldet wird.

Diese Nutzungsbestimmungen sind u.a.:

  • Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A sowie Inhaber einer gültigen CEPT-Amateurfunk-genehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 erfolgen.
  • Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
  • Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
  • Maximale Sendeleistung: 25 Watt PEP
  • Antennenpolarisation: horizontal

Den vollständigen Wortlaut der BNetzA-Mitteilung einschließlich der weiteren Bestimmungen finden Sie hier:  BNetzA-Mitteilung 1523/2014

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2 Antworten zu Nutzung des Frequenzbereichs 50,030 MHz – 51,000 MHz

  1. Wie kann ich db6nx erreichen.
    Alle email an …vfdb.org werden mit mailer daemon abgewiesen.
    Ich bin Mgl von Z94.
    Wolfgang Moll DL6UKW

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