Was macht eigentlich der RTA?

Er kümmert sich zum Beispiel um neue Regelungen im 50-MHz-Bereich, sowie um die zeitlich befristete Nutzung im 70-MHz-Bereich durch den Amateurfunkdienst!

Wir möchten Sie hiermit über den Stand der Verhandlungen des „Runder Tisch Amateurfunk (RTA)“ mit den Behörden informieren.

Thema: 50 MHz-Bereich (6 m-Band)

Die Verlängerung der Nutzung des 50-MHz-Band (6 m-Band) zugunsten des Amateurfunkdienstes läuft bekanntermaßen aus. Diesbezüglich hat der RTA am 8. August mit Teilnehmern aus dem Verteidigungsministerium (BMVg) gesprächsweise eine Einigung über folgende Nutzungsbestimmungen für das 50-MHz-Band erzielt, die sich wie folgt auf diesen Punkt bringen lässt:

  • Alle Sendearten
  • Max. belegte Bandbreite: 12 kHz
  • Max. Sendeleistung: 25 W PEP
  • Antennenpolarisation: horizontal
  • Frequenzbereich: 50,030 MHz – 51 MHz
  • Keine Beschränkung der Nutzerzahl

In seinem Schreiben vom 10.11.14 bittet der RTA nun die Bundesnetzagentur (BNetzA), diese Gesprächsergebnisse für das 50-MHz-Band recht bald zu Gunsten des Amateurfunkdienstes umsetzen, damit die weitere Nutzung des „Magic Band“ ermöglicht wird. In diesem Gespräch wurde seitens der DARC-Vertreter auch die Frage nach der weiteren Notwendigkeit zur Abgabe einer Betriebsmeldung gestellt, da es bekannt ist, dass seit Beginn der Nutzung eines 50-MHz-Bereichs durch den Amateurfunkdienst keine Störmeldungen und entsprechende Rückfragen seitens der Bundeswehr bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgten.

70 MHz-Bereich (4 m-Band)

Am 31. August 2014 endete die befristete Genehmigung zur Nutzung des Frequenzsegments 70,00 – 70,03 MHz.

In der oben erwähnten Besprechung mit dem BMVg wurde deshalb auch eine weitere zeitlich befristete Nutzung des 4 m-Bandes im Jahr 2015 thematisiert. Die BMVg-Vertreter hielten eine zeitlich befristete Zustimmung wiederum für möglich. In der Vergangenheit konnten von Amateurfunkstellen im 70-MHz-Band zahlreiche Verbindungen (auch interkontinental) durch Ausnutzung des Sporadic-E-Effektes erreicht werden. Auch hinsichtlich möglicher funktechnischer Störungen gab es keine Auffälligkeiten bei den Amateurfunkstellen.

Der RTA fragte deshalb in seinem Schreiben bei der BNetzA an, ob ähnliche Beobachtungen gemacht wurden, oder ob es Störungsmeldungen gab. Gleichzeitig wies der RTA auf eine Schwierigkeit hin, die sich aus der Wahl des Frequenzbereichs gleich oberhalb von 70,0 MHz ergab: Am Anfang des 70-MHz-Bereichs arbeiten im benachbarten Ausland zahlreiche Funkbaken mit kleinem Frequenzabstand zueinander (siehe http://www.70mhz.org). Die IARU geht davon aus, dass deren Aussendungen zur Beobachtung der Ausbreitungsbedingungen nicht durch anderweitigen Funkverkehr gestört wird.
Der RTA bat diesbezüglich die BNetzA zu prüfen, ob eine Nutzung im Jahr 2015 in einem Bereich nahe 70,1 MHz bzw. 70,2 MHz möglich ist.

Das Frequenzraster des primären Nutzers „Bundeswehr“ ist 25 kHz. Mit der diesjährigen Gestattung der Nutzung von 30 kHz waren dementsprechend 2 Kanäle betroffen, so dass es der RTA für wünschenswert und erklärbar hält, für 2015 die zeitbefristete Nutzung eines 50 kHz breiten Frequenzbereichs zu beantragen. (In der Antwort des BMVg an das seinerzeit zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zum 70-MHz-Antrag des RTA in 2013 hatte es einer Nutzung von 200 kHz zugestimmt).

In Analogie zu den festgelegten Parametern für die dauerhafte Nutzung des 50-MHz-Bereichsbeantragte der RTA für den Zeitraum 1. Mai 2015 bis 31. August 2015:

  • Alle Sendearten
  • Max. belegte Bandbreite: 12 kHz, max. Sendeleistung: 25 W PEP Antennenpolarisation: horizontal
  • Frequenzbereich: 50-kHz-Segment nahe 70,1 MHz bzw. nahe 70,2 MHz
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert