Die Bundesnetzagentur hat das Anzeigeformblatt und die Anleitung zur Anzeige von ortsfesten Amateurfunkanlagen nach §9 BEMFV mit Stand 14. August überarbeitet. Dies gab die Behörde in ihrer Mitteilung Nr. 1145/2014 im Amtsblatt Nr. 19 vom 15. Oktober bekannt.
Link zur BNetzA: http://emf3.bundesnetzagentur.de/afu.html
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