Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen (BEMFV)

Die Bundesnetzagentur hat das Anzeigeformblatt und die Anleitung zur Anzeige von ortsfesten Amateurfunkanlagen nach §9 BEMFV mit Stand 14. August überarbeitet. Dies gab die Behörde in ihrer Mitteilung Nr. 1145/2014 im Amtsblatt Nr. 19 vom 15. Oktober bekannt.
Link zur BNetzA: http://emf3.bundesnetzagentur.de/afu.html

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