In der Mitteilung Nr. 34 / 2016 der Bundesnetzagentur wird die Nutzung des Frequenzbereichs 50,03 – 51,00 MHz durch den Amateurfunkdienst unter angeordneten Nutzungsbestimmungen verfügt. Diese gelten ab sofort bis zum 31. Dezember 2016. Lesen Sie die Bestimmungen hier nach.
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