TKG-und EMVG-Beiträge

Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) informierte in der Mitteilung 2022_04 über die ´Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitrags Verordnung vom 31. August 2022, erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 16. September 2022´:

„TKG-und EMVG-Beiträge

Am 16.09.2022 ist im Bundesgesetzblatt die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin wurden die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wie folgt festgelegt:

Jahr TKG EMVG  Summe
2019 2,28 Euro 11,59 Euro 13,87 Euro
2020 0,00 Euro 6,13 Euro 6,13 Euro
2021 3,28 Euro 11,24 Euro 11,24 Euro
Gesamtsumme 31,24 Euro

Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. Funkamateure, die in den Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 31,24 Euro erhalten. Die Funkamateure müssen entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind. Für jedes Jahr führt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge durch, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt.

Zu Ihren Informationen fügen wir in der Anlage eine Tabelle über die Entwicklung der Beiträge der letzten Jahre bei.

Jahr TKG-Beitrag EMV-Beitrag Gesamtbeitrag
2015 6,87 EUR 16,87 EUR 23,74 EUR
2016 7,97 EUR 13,20 EUR 21,17 EUR
2017 5,75 EUR 12,98 EUR 18,73 EUR
2018 2,20 EUR 13,59 EUR 15,79 EUR
2019 2,28 EUR 11,59 EUR 13,87 EUR
2020 0,00 EUR 6,13 EUR 6,13 EUR
2021 3,28 EUR 7,96 EUR 11,24 EUR“
[Quelle: RTA-Info Nr. 04 vom: 20.09.2022]
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