Im November 2013 wurde durch Satzungsänderung die Traditionsmitgliedschaft des VFDB e. V. geschaffen.
Bei der Traditionsmitgliedschaft wird nicht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern unterschieden. Traditionsmitglieder sind Vollmitglieder, die keine Leistungen des DARC beziehen. Es gibt -außer dem Fehlen der DARC-Leistungen- hinsichtlich der Mitgliederrechte (und –pflichten) keine Einschränkungen gegenüber ordentlichen VFDB-Mitgliedern. Traditionsmitglieder haben für die Dauer der Zugehörigkeit zu dieser Beitragsgruppe quasi den Status von ordentlichen Mitgliedern. So können z. B. auch Traditionsmitglieder in Funktionen wie OVV, BVV usw. gewählt werden. Nur in den Beitragsklassen mit DARC-Leistungen wird nach wie vor zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliedschaft unterschieden.