Photovoltaikanlagen mit ihrer Leistungselektronik tragen unter Umständen zu Störungen
des Kurzwellenempfangs bei.
Für die DC-Anschlüsse zu den Solarzellen von Photovoltaikanlagen gelten nunmehr offiziell die Grenzwerte der Regelung CISPR.) 11 Ed.6.o.
Von diesen Grenzwerten wird erwartet, dass ein brauchbarer Schutz für den Kurzwellenempfang erreicht werden kann.
Eine von der BNetzA initierte Studie soll Grenzwerte für Störstrahlungspegel aus Photovoltaikanlagen untermauern.
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