Die BNetzA informiert: Mitteilung Nr. 384 / 2017 Amateurfunkdienst; befristeter Zugang des Amateurfunks im Frequenzbereich 70,150 – 70,180 MHz
Dem Amateurfunkdienst wird die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,180 MHz ab sofort unter diesen Nutzungsbestimmungen gestattet. Diese vorübergehende Erlaubnis endet mit dem 31. August 2017.