Frequenznutzung im 50 MHz-Bereich

Die erweiterte Nutzungsbefugnis des Frequenzbereichs 50,030 – 51,000 MHz, die am 31. Dezember 2013 für den Amateurfunk vorerst endete (wir berichteten hierüber), wurde von der BNetzA – um ein Jahr – bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Diese Regelung veröffentlichte die Behörde in ihrem aktuellen Amtsblatt Nr. 2/2014 in der Mitteilung Nr. 96/2014.

Das bedeutet, dass dem Amateurfunkdienst wiederum auf Sekundärbasis alle Sendearten in diesem Frequenzband (unter Beachtung bestimmter technischer Rahmenbedingungen) befristet bis zum 31. Dezember 2014 zugeteilt wurden.

Erforderlich für die Aufnahme des Sendebetriebs ist aber eine vorherige Betriebsmeldung (Mitteilung Nr. 152/2013 der BNetzA).

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert