Nutzung des 60m- sowie des 6m-Bandes durch den Amateurfunkdienst

Die Nutzung des 60-m-Bandes (5351,5 – 5366,5 kHz ) durch den Amateurfunkdienst wird in Deutschland im Vorgriff auf die ausstehenden Anpassungen der rechtlichen Regelungen geduldet. Näheres ist hier nachzulesen: Nutzung des 60-m-Bandes

Die befristete Nutzung des 6-m-Bandes (50,03-51,00 MHz) durch den Amateurfunkdienst wurde bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Näheres ist hier nachzulesen: Nutzung des 6-m-Bandes

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