Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland

Gemäß § 10 Absatz 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung – AFuV) vom 23.06.2023 (BGBl. Teil I Nr. 160 S. 1) veröffentlichte die Bundesnetzagentur mit Vfg Nr. 53/2024 (Amtsblatt 08/2024) den ab 24.06.2024 gültigen Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert