Aus der Verpflichtung gegenüber unserem Vermieter ist es uns strengstens untersagt, technische Einrichtungen die nicht dem VFDB gehören, an einem Standort einzusetzen. Es ist zwingend erforderlich, gespendete Einrichtungen in die Inventarliste des Ortsverbandes ordnungsgemäß aufzunehmen und abzuschreiben. Dieses gilt für alle Bauteile, Geräte und Einrichtungen einer Relaisstelle.
Der VFDB wird mit besonderer Aufmerksamkeit die Infrastruktur der Relaisstellen beobachten. Bei einem Verstoß ist mit Abmahnung und Kündigung des Standortes zu rechnen. HV/StoV Ref.
Quelle: http://sr.vfdb.org/aktuell/