befristete Versuche im 4-m-Band

Mit der Amtsblatt-Mitteilung 502 vom 2. Juli 2014 hat die Bundesnetzagentur die Nutzung des Frequenzbereichs 70,000 MHz bis 70,030 MHz befristet bis zum 31. August 2014 für Inhaber der Genehmigungsklasse A gestattet. Die Bedingungen dafür gleichen denen für das 50-MHz-Band:

  • 25 Watt EIRP,
  • alle Sendearten,
  • maximale Bandbreite 12 kHz,
  • horizontale Antennenpolarisation.

Den Text der o.a. Mitteilung können Sie hier nachlesen: 2014-5_BNetzA

[Quelle: RTA]

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