Was will der Runde Tisch Amateurfunk uns damit sagen?

Mit Datum 27.01.2015 wurde vom Vorsitzenden des „Runder Tisch Amateurfunk“ (RTA) die RTA-Information (03) an die RTA-Mitgliedsvereine verteilt.

Es wurde informiert, dass auf Ebene des RTA-Vorstands und der RTA-Geschäftsführung mit Vertretern des BMVI (Fernmeldeverwaltung) die vorangegangenen Gespräche in Baunatal fortgesetzt wurden.

Aufgrund einer Befragung hatte der DARC e.V. 30 andere IARU-Verbände befragt, welche Aufgaben diese Verbände in ihren jeweiligen Heimatländern in Selbstverwaltung ausüben und diese Tätigkeiten dann aufgelistet. Laut o.a. RTA-Information wurde an die anwesenden Vertreter der Fernmeldeverwaltung diese Liste übergeben.

Ob zu diesen Aufgaben in Selbstverwaltung konkrete Aufgabenbeschreibungen und Schnittstellenbeschreibungen vorliegen und mit an die Vertreter der Verwaltung übergeben wurden, geht aus dem RTA-Dokument leider nicht hervor. Es ist auch nicht erkennbar, ob es eine Kostendiskussion gab oder ob es seitens des DARC (als IARU-Verband) eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gibt.

Die Abnahmen von Prüfungen (gemeint sind wohl Prüfungen zur Zulassung zum Amateurfunkdienst) und die Koordinierung von automatisch arbeitenden Stationen mindestens für die exklusiven Primärzuweisungen (durch die Amateurfunkvertreter) waren offenbar zusätzliche Themen. Bisher jedoch wurden nur sämtliche Selbstverwaltungselemente identifiziert, ohne Berücksichtigung, ob die Übernahme einzelner Elemente in die Selbstverwaltung durch Verbände überhaupt möglich oder gar erwünscht ist, informiert der RTA in seinem Dokument weiter.

Am Rande des Gespräches beantwortete der RTA auch Fragen zu erwünschten Veränderungen und Konkretisierungen der Amateurfunkgesetzgebung seitens der Funkamateure, die der RTA beim letzten Gespräch am 11.11.2014 zur Kenntnis gebracht hatte (welche sollen das gewesen sein)? Aus der RTA-Information (15) vom 10.11.2014 geht nichts hervor. Welche Veränderungen sind gemeint?

Resümee:

Diese neue Information des RTA ist wenig konkret und kaum aussagekräftig. Es gibt zu keinem der Punkte einen Hinweis auf die Positionen der Verwaltung. Haben die Verwaltungsvertreter nur stumm dagesessen und zugehört? Das ist nicht vorstellbar.  Diese neue Information des RTA-Vorstands beantwortet keine Fragen und stopft keine Informationslücken. Sie wirft nur Fragen auf und stiftet Verunsicherung, wie an der aufkeimenden Diskussion in den Ortsverbänden festzustellen ist.

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BV-Versammlung 2015 des BV Nordrhein

Gemäß §3 der GO lädt der BV-Nordrhein des VFDB e.V. zur diesjährigen Bezirksversammlung ein.
Die BV-Versammlung des VFDB BV Nordrhein findet am Samstag dem 7. März 2015, um 11:00 Uhr in der Funkmeßstelle Krefeld statt.
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RTA benennt Jann Traschewski, DG8NGN, zum Berater

Der RTA-Vorsitzende hat Jann Traschewski, DG8NGN, zum Berater des RTA ernannt. Jann wird seine Erfahrungen insbesondere bei Fragen im Bereich VHF/UHF/SHF und für automatischarbeitende Funkstellen einbringen.                                                                            Er ist derzeit Referent für VHF/UHF/SHF-Technik im DARC e.V. und vertritt ihn auch in der IARU.

Quelle: RTA Info 2015/01 Text wurde redaktionell Überarbeitet.

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M.I.N.T. – Treffen in Bonn

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Ab vermutlich März diesen Jahres ist ein regelmäßiges Treffen zu den Themen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik im Allgemeinen, physikalische Phänomena im elekromagnetischen Spektrum im Besonderen; z.B. Wettersatellitenempfang, Sferics, Sonnenrauschen, Meteoritendetektion usw. geplant. Das Treffen soll jeden letzten Donnerstag im Monat um 19:00 Uhr in den Räumen der Volkssternwarte Bonn stattfinden.

Um Interesse und Bedarf festzustellen, bitte ich um Meldung mit jeweils einer gültigen Emailadresse unter dem Link.

Quelle:Dl4KAL Amateurfunk-MINT

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Kinder – wie die Zeit vergeht – der VFDB wird 65 Jahre jung

Kinder – wie die Zeit vergeht

Da wird der VFDB am 11. Januar 2015 schon 65 Jahre alt und er fühlt sich dabei noch so jung an. Trotz seines Rentenalters ist da noch so Allerlei los beim Verband der Funkamateure in Post und Telekommunikation. Das verdanken wir vor allem unseren aktiven Mitgliedern, obwohl die zum Teil auch im Rentenalter sind. Mit viel Engagement werden Projekte geplant und durchgezogen. Förderung der Nachwuchsgewinnung, Aufbau von Relaisfunkstellen, Conteste und, und, und werden in den verschiedenen Ortsverbänden praktiziert. Je nach den vorhandenen Möglichkeiten. Eine Aufzählung der Aktivitäten wollen wir Ihnen und uns ersparen. Aber wir sollten kurz innehalten und uns erinnern was damals geschah.

Am 11. Januar 1950 wurde der „Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost (VFDB)“ im FTZ in Darmstadt gegründet Es gab damals 11 Gründungsmitglieder, aber noch keine Organisation und kein Geld. Und heute? Die Hochzeit des Amateurfunks in Deutschland ist vorbei. Der VFDB hat Anfang 2015 ca. 2150 Mitglieder. Mit 65 Jahren ist der VFDB reif geworden. Er ist reif geworden für die Zukunft, deren Herausforderungen er sich stellen muss und stellen wird. Aber zunächst wollen wir (am 11. 01.2015) unseren 65. Geburtstag begehen, indem wir in den Ortsverbänden daran erinnern und unser Glas auf dieses schöne Ereignis erheben. Prost VFDB, auf die nächsten Jahre, die da kommen werden.

Autor: Helmut DB6NX

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Arbeitseinsatz vom OV Z37 Bonn auf der Fuchskaute

Diese Galerie enthält 10 Fotos.

Wie an dieser Stelle bereits berichtet wurde, hatte ein Teil der Antennenanlage vom Amateurfunkclub Fuchskaute – OV F72  der starken Belastung durch Eis und Wind leider nicht standgehalten. In erheblichem Maße wurden insbesondere der 4- Element-Kurzwellenbeam auf dem Gitterturm sowie die VHF- … Weiterlesen

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Die CQ-VFDB ist wieder da

Wie angekündigt, erscheint nun die CQ-VFDB zum Jahresbeginn 2015 wieder.

Derzeit ist sie als elektronische Ausgabe zum Herunterladen und Online-Lesen  auf der VFDB-Homepage verfügbar.

http://www.vfdb.org/cqvfdb/cqvfdb201501.pdf

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Nutzung des Frequenzbereichs 50,030 MHz – 51,000 MHz

Wir können an dieser Stelle über ein erfreuliches Ergebnis der nachhaltigen Verhandlungen des “Runder Tisch Amateurfunk (RTA)” mit den zuständigen Behörden berichten.

Die Bundesnetzagentur legt in Ihrer Mitteilung Nr. 1523/2014 fest, dass die Nutzung des Frequenzbereichs 50,030 MHz bis  51,000 MHz durch den Amateurfunkdienst unter bestimmten Auflagen ab sofort bis zum 31. Dezember 2015 geduldet wird.

Diese Nutzungsbestimmungen sind u.a.:

  • Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A sowie Inhaber einer gültigen CEPT-Amateurfunk-genehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 erfolgen.
  • Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
  • Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
  • Maximale Sendeleistung: 25 Watt PEP
  • Antennenpolarisation: horizontal

Den vollständigen Wortlaut der BNetzA-Mitteilung einschließlich der weiteren Bestimmungen finden Sie hier:  BNetzA-Mitteilung 1523/2014

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